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Audi A3
statt Handicap
Alexandra Schäfer verliert den
Amateurstatus, da sie bei der Assinger-Charity ein Auto als Preis
akzeptiert. |
Alexandra Schäfer spielte im letzten Flight, stand am letzten
Loch - und machte ihren letzten Schlag, und der saß: aus 110 Metern
lochte sie ihren Abschlag am Inselgrün der 8 direkt ein - doch damit war
das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Beim Charity-Hochkaräter "Armin Assinger Geholfen" im GC
Seltenheim war für ein Hole In One an der 8 ein nagelneuer Audi A3
ausgelobt, den die überglückliche Ass-Schützin als Draufgabe zu einem
Gläschen Schampus mit dem Millionenshow-Moderator bekam.
750 Euro Grenze für Preise
Rasch hatte sich die Angelegenheit vom 18. Juni bis zum ÖGV
herumgesprochen: "Die Regeln im Amateurstatut sehen für Sonderpreise
eine Wertgrenze von 750 Euro vor. Jeder Fall ist aber einzeln zu prüfen" erläutert Waltraud Neuwirth vom ÖGV, warum
Alexandra Schäfer nach genauer Prüfung der Sachlage das Handicap von 24,6 aberkannt werden
musste. Damit kann sie österreichweit nicht mehr bei vorgabewirksamen
Turnieren starten.
"Es wird immer schwieriger gute Sponsoren für Turniere zu finden. Mir
war bewusst, dass der Autopreis gegen die Statuten verstößt, so gesehen
ist der Verlust des Amateurstatus nach den Regeln korrekt" bekennt
Seltenheim-Manager Oliver Pilloni, der auch vom ÖGV ein Verwarnung
aufgebrummt bekam.
Rundschreiben an die Clubs
"Aus aktuellem Anlaß haben wir die Clubs nochmals in einem
Rundschreiben informiert," erinnert Neuwirth an die Amateurregel 3-2:
1. Auch bei Sonderpreisen für Hole-in-One, Nearest to the Pin, Longest Drive, etc. auf einem Golfplatz oder Driving Range
darf die in Regel 3-2a des Amateur-Statuts festgelegte Wertgrenze von € 750,-- nicht überschritten werden.
Die Annahme eines solchen Preises ist ein Verstoß gegen das Amateurstatut.
2. Ein Quiz oder eine Tombola, die beschränkt ist auf Amateurgolfer, die z.B. ein Ass
erzielen oder den Longest Drive gewonnen haben, ist laut Entscheidung 3-2b/3 ebenfalls ein Verstoß, da das Hole-in-One eine Voraussetzung für die Teilnahme am Quiz (Tombola) war.
3. Das Gewinnen von Autos etc. sollte Professionalturnieren vorbehalten
sein. Wenn aber ein Sponsor vorhanden ist, der unbedingt einen solchen Preis für ein Amateurturnier zur Verfügung stellen will, muss
dieser so ausgeschrieben werden, dass der Preis einer vorher nominierten und gut bekannten wohltätigen Einrichtung zufällt: z.B. Für ein Hole-in-One eines Amateurs auf Loch.... geht das von Firma XY zur Verfügung gestellte Auto Marke X an das SOS Kinderdorf!
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"HOLE IN ONE"
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